Offener Brief

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Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Tschentscher,
sehr geehrte Frau Zweite Bürgermeisterin Fegebank,
sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Leonhard,
sehr geehrter Herr Senator Rabe,

als Eltern begrüßen wir, dass nach den Sommerferien wieder für alle Schülerinnen und Schüler in Hamburg Präsenzunterricht angeboten werden soll. Gleichzeitig sind wir besorgt angesichts der nunmehr vorliegenden Pläne für das Schuljahr 2020/21.

Wir vermissen insbesondere einen klaren Schwerpunkt auf der Prävention einer weiteren Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus und einen ebenso klaren „Plan B“ für den Fall, dass es an Schulen zu Infektionsausbrüchen kommt. Auf dieser Basis ist ein sicherer und geordneter Schulbeginn nicht möglich. Dies ist umso besorgniserregender, als mit dem Ende der Sommerferien die Infektionszahlen bundesweit und auch in Hamburg wieder merklich ansteigen.

Wir alle wünschen uns und den Kindern und Jugendlichen einen weitgehend normalen und verlässlichen Schulunterricht, im Sinne des Kindeswohls und der soziopsychologischen Entwicklung unserer Kinder. Das Kindeswohl ist aber ohne Gesundheitsschutz nicht zu haben. Und ohne ein vorausschauendes Konzept, das auch den Krisenfall mitdenkt, ist in Pandemiezeiten kein verlässlicher Unterricht zu gewährleisten. Es droht vielmehr bei einem Anstieg des allgemeinen Infektionsniveaus zu unvorhersehbaren partiellen bis flächendeckenden Schulschließungen zu kommen, die dann wieder zu ungeordneter Rückkehr zum Hybridunterricht bzw. zum alleinigen Homeschooling zwingen. Dadurch würden nicht zuletzt die bereits vor den Sommerferien zutage getretenen Nachteile für Schülerinnen und Schüler erneut vertieft, die im Elternhaus keine ausreichende Infrastruktur und/oder nur unzureichende elterliche Unterstützung  finden.

Daher verlangen wir dringend Nachbesserungen am vorgelegten Konzept!

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I. Fragwürdige Auswertung der wissenschaftlichen Erkenntnislage

Im Schreiben an die Beschäftigten der Hamburger Schulen vom 28.7.2020 vertritt die Schulbehörde die Auffassung, dass das Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen deutlich geringer und der Krankheitsverlauf wesentlich ungefährlicher sei als bei Erwachsenen. Zudem übertrügen Kinder und Jugendliche die Krankheit offenbar seltener auf andere.

Diese Auffassung ist nach veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnissen in Teilen fragwürdig. Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass Kinder und Jugendliche in ähnlichem Umfang teil am Infektionsgeschehen haben wie andere Altersgruppen auch. In Israel mussten bereits kurz nach Öffnung der Schulen Mitte Mai über 170 Schulen wegen Sars-CoV-2-Ausbrüchen wieder geschlossen werden. In Frankreich und Australien ließ sich in dokumentierten Fällen die Ausbreitung des Virus in Schulen nachvollziehen. Eine aktuelle Studie zu einem Coronavirus-Ausbruch in einem Sommercamp untermauert der US-Gesundheitsbehörde CDC zufolge die Erkenntnis, dass sich Kinder jeden Alters mit dem Erreger infizieren können.

Auch in einigen Bundesländern mussten Schulen bereits komplett geschlossen werden, nachdem mehrere Infektionen festgestellt wurden.

Zwar entwickeln Kinder und Jugendliche – glücklicherweise – offenbar weniger Symptome und erleiden weniger schwere Verläufe der Erkrankung. Sie tragen aber, wie inzwischen mehrere Studien belegt haben, im Fall einer Infektion eine ähnliche Viruslast wie Erwachsene. Es ist davon auszugehen, dass sie entsprechend infektiös sind.

Innerhalb ihrer Altersgruppe und ihrer Familie, zudem auch in Abhängigkeit ihres Alters sowie ihres Verhaltens gegenüber ihren Lehrkräften, Pädagog*innen, Schulbegleiter*innen, Therapeut*innen und auch Klassenkamerad*innen haben sie zudem typischerweise intensiveren sozialen Kontakt und können so im Ergebnis für andere in vergleichbarer Weise ansteckend sein – und das sogar, ohne selbst Symptome aufzuzeigen.  

Wir dürfen nicht vergessen: Covid-19 ist eine potentiell tödliche Krankheit – jeder fünfte, der in Deutschland deswegen ins Krankenhaus kam, ist verstorben.  Und viele, die die akute Erkrankung überstanden haben, haben mit schweren Langzeitfolgen zu kämpfen (Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Nervendysfunktionen, Fieberausbrüche, chronisches Erschöpfungssyndrom u. a.), bei denen noch völlig offen ist, ob und wann sie überwunden werden können.

Der Schutz der Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, ihren Lehrer*innen sowie weiterer in Schulen beschäftigter Menschen und der jeweiligen Familienangehörigen gebietet daher, möglichst viel dafür zu tun, dass das Virus von vornherein eingedämmt bleibt – bis es eine gesicherte Medikation gibt.

Dazu gehört auch, dass Schüler*innen vom Unterricht befreit werden, wenn sie oder ihre Haushaltsangehörigen einer Risikogruppe angehören. Gleiches gilt für die Freistellung vorbelasteter Lehrkräfte etc. In diesem Zusammenhang gibt das Senatorenschreiben vom 28.7.2020 den Schulen den Hinweis, vorgelegte ärztliche Atteste inhaltlich zu bewerten. Hierzu sind Lehrerinnen, Lehrer oder Schulleitungen nicht berufen und i. d. R. nicht qualifiziert. Es muss daher bei dem Grundsatz bleiben, dass Entschuldigungen des Elternhauses und ärztlichen Bescheinigungen Vertrauen geschenkt wird.

Wir fordern deshalb:

–        Umfassende Berücksichtigung des Forschungsstands zu Ausbreitung und Übertragung des Sars-CoV-2-Virus

–        Akzeptanz ärztlicher Bescheinigungen über Zugehörigkeit zu Risikogruppen

–        Berücksichtigung der Empfehlungen der WHO, des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums zu eindämmenden Maßnahmen („AHA“) gerade auch im Unterricht

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II. Außerachtlassen zentraler Empfehlungen zur Eindämmung des Sars-CoV-2-Virus

In seiner Pressekonferenz vom 28.7.2020 hat der Direktor des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler, noch einmal dringlich darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der sog. AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) von zentraler Bedeutung für die Eindämmung des Virus ist.

Im Kontrast dazu wird für den Schulunterricht das Abstandsgebot innerhalb des Klassenraums gänzlich aufgehoben, auch Alltagsmasken sollen hier nicht regelmäßig getragen werden. Bisher gilt maximal eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fluren und auf dem Schulhof, die Entscheidung obliegt aber den Schulleitungen selbst. Für Schulmitarbeiter*innen (vom Verwaltungspersonal über Erzieher*innen bis zu Lehrkräften) werden zwar 30.000 Face Shields und 30.000 FFP2-Masken zur Verfügung gestellt, zusätzlich zu den bisher montierten Spuckschutzwänden z.B. in Sekretariaten. Gleichzeitig findet aber weitgehend ohne Schutzmaßnahmen Unterricht in voller Klassenstärke und bei voller Stundenzahl wieder statt.

Besonders bedeutsam ist in Innenräumen die Bildung von Aerosolen durch Atemluft. Diese Aerosole stellen bei Anwesenheit einer infizierten Person eines der Hauptrisiken für eine mögliche Ansteckung dar.

Eine Garantie für die Abwesenheit von Virusträger*innen kann es in Schulen so wenig geben wie an anderen Orten, an denen Menschen zusammentreffen.

Es mehren sich bereits die Fälle in verschiedenen Bundesländern, in denen z.B. Urlaubsrückkehrer*innen das Virus in ihr persönliches Umfeld eingetragen haben.

Daher kommt es um so mehr darauf an, den Schulalltag so zu gestalten, dass einer Ausbreitung des Virus vorgebeugt wird.

Das „Kohortenprinzip“ ist zur Vorsorge ungeeignet, besonders an Schulen mit hoher Mehrzügigkeit. Es dient ersichtlich nur der Schadensbegrenzung durch Eingrenzung der Zahl der Schüler*innen, die durch einen Ausbruch erfasst werden könnten. Auch dieses Ziel droht aber verfehlt zu werden, weil Kohorten, die einen ganzen Jahrgang umfassen, bereits viel zu groß sind. Zudem ist die Beschränkung von Kontakten auf eine Jahrgangsstufe außerhalb des Klassenraums kaum durchzuhalten. Ferner enthält das Konzept der „Kohorten“ schon von vornherein Durchbrechungen, wenn z. B. in der Früh- wie Spätbetreuung, im Ganztag, in Fachkursen und bei Förderangeboten Schüler*innen verschiedener Klassen und Jahrgangsstufen dann doch unter bestimmten Bedingungen gemischt werden können.

Die Erfahrung anderer Länder zeigt, wie schnell Schulen bei einer allzu raschen Rückkehr zur Normalität zu Hotspots und zum Ausgangspunkt einer zweiten Infektionswelle werden können. Eine Schulöffnung nach dem Prinzip „Augen zu und durch“, die vor allem darauf setzt, dass es angesichts der – noch – geringen Infektionszahlen nicht zu Ausbrüchen an Schulen kommen werde, genügt nicht dem Vorsorgeprinzip.

Abstand, Hygiene und u. U. auch Alltagsmasken bleiben auch in der Schule die wirksamsten Mittel der Eindämmung. Hierzu muss überlegt werden, wie für ausreichende Durchlüftung der Schulräume gesorgt werden kann, wie Gruppengrößen verkleinert werden können, wie ggf. durch Kombination von Präsenz- und Fernunterricht die räumliche Situation entlastet werden kann. Die Erfahrung des Frühjahrs in diesem Bereich war zwiespältig: Einerseits bildeten kleinere Lerngruppen vielerorts die Basis für intensiveres Lernen, haben Schüler*innen unter günstigen Bedingungen im Fernunterricht ihr eigenes Lerntempo entwickeln können. Andererseits haben viele Schüler*innen, die unter weniger günstigen Bedingungen lernen mussten, auch Rückstände aufgebaut. Die Erfahrungen dieser Phase müssen systematisch ausgewertet werden und in die Planung für die Zukunft einbezogen werden.

Wir fordern:

–        Abstand halten im Klassenzimmer muss möglich und die Regel sein. Dies kann insbesondere ermöglicht werden durch geteilte Klassen und Unterricht in Kleingruppen, Reduzierung der Wochenstundenzahl im Präsenzunterricht, Kombination mit digitaler Lernstoffvermittlung. Notfalls müssen Unterrichtsinhalte konzentriert und Stoffpläne gekürzt werden.

–        Regelmäßiges, vorzugsweise dauerhaftes Lüften der Unterrichtsräume, Umkleiden etc. Hierfür müssen ggf. die technischen Möglichkeiten umgehend geschaffen werden. Auch der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.07.2020 sieht vor, dass intensive Lüftung aller Räume vorzusehen ist, mit Stoßlüftung mindestens alle 45 Minuten, möglichst auch öfter während des Unterrichts.

–        Gestaffelte Pausenzeiten, um die Einhaltung der Abstandsregeln auf Schulhöfen und in Mensen zu erleichtern.

–        Intelligenter Einsatz digitaler Unterrichtsmöglichkeiten

–        Gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien

–        Wiedereinstieg in den Hybridunterricht sowie parallel dessen pädagogisch-didaktisch-methodische Weiterentwicklung samt intelligenter Lernzuwachskontrollen.

–        Diejenigen, die nicht im Präsenzunterricht sein können, sollten dennoch mitgenommen werden, die Beschaffung der Tablets und Laptops für Schulen zum Ausleihen an Schüler*innen sollte vorangetrieben werden, damit sie nicht vom digitalen Lehren und Lernen ausgeschlossen werden.

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III. Kein wirksamer „Plan B“

Die Regelungen, die für den Fall eines Infektionsverdachts mit Sars-CoV-2 vorgesehen sind, sind unzureichend. Sofortmaßnahmen wie z. B. die vorübergehende Schließung einzelner Klassen sollen demnach nicht in der Kompetenz der Schule liegen, sondern ausschließlich den Gesundheitsämtern vorbehalten bleiben.

Das bringt unnötige Verzögerungen durch verlängerte Informationsketten mit sich und kann eine weitere Ausbreitung des Virus begünstigen.

Zudem sollen keine speziellen „Isolationsräume“ für Verdachtsfälle bzw. bestätigte Infizierte vorgehalten werden, auch von einer Ausstattung mit Schutzausrüstung ist nicht die Rede. Testungen im Umfeld von möglicherweise infizierten Schüler*innen oder Lehrer*innen sollen erst erfolgen, wenn die initiale Infektion bestätigt ist, nicht bereits im Verdachtsfall. Auch dies schafft Verzögerungen, die die zwischenzeitliche Ausbreitung begünstigen. Da das Sars-CoV-2-Virus zum erheblichen Teil in der präsymptomatischen Phase übertragen wird, muss das Ziel sein, hier schneller zu reagieren.

Sollte es infolge eines Ausbruchs zu Klassen- oder Schulschließungen kommen, muss der Unterricht fortgesetzt werden können. Daher braucht es tragfähige Konzepte für einen Hybrid- bzw. Fernunterricht. Dazu gehört nicht nur die Weitergabe von Aufgaben, insbesondere ist auch die pädagogische Betreuung sowie die sonderpädagogische Förderung sicherzustellen. Rückfragemöglichkeiten für die Schüler*innen und deren Eltern, zeitnahes Feedback auf erbrachte Lernleistungen und ein persönlicher regelmäßiger Austausch zwischen Elternhaus und Schule sind dabei unerlässlich. Digitale Medien bieten hierfür Möglichkeiten, dafür müssen Lehrerinnen und Lehrer mit ihnen vertraut sein und Schüler*innen ggf. über die Schule entsprechend ausgestattet werden.

Wir fordern:

–   Klare Entscheidungskriterien, wie zu verfahren ist, wenn Schulangehörige positiv auf Sars-CoV-2 getestet werden

– Erstentscheidungsmöglichkeit der Schulleitung über kurzfristige Schließung einzelner Klassen oder Jahrgangsstufen

–     Gesonderte Aufenthaltsräume für Covid-19-Verdachtsfälle

–    Testungen des Umfelds einer Person mit begründetem Verdacht auf eine Infektion auch schon vor Bestätigung durch einen Test ermöglichen

–   Notfallkonzepte für einen digital gestützten Fernunterricht, die für Schülerinnen und Schüler in häuslicher Quarantäne ein bruchloses Anknüpfen an den bisherigen Unterricht ermöglichen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Senator*innen, das bislang vorliegende Konzept erweckt noch nicht das Vertrauen, dass Hamburgs Schulen gut gerüstet in und durch das kommende Schuljahr gehen. Wir erwarten von Ihnen dringende kurzfristige Nachbesserungen und eine grundlegende Überarbeitung unter Einbeziehung der Schüler-, Eltern- und Lehrerkammer sowie dem Gesamtpersonalrat mit Blick gerade auf die Infekt-Saison im Winterhalbjahr. Hamburgs Schulen dürfen nicht auf den Ernstfall zusteuern wie die Titanic auf den Eisberg.

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Alle 119 Erstunterzeichner*innen*:

Nadja Frenz (Journalistin)
Heiko Habbe (Rechtsberater)
Ines Moegling (Bildungsaktivistin)

Khaled A. (Sozialarbeiter)
Katrin A.-P. (Qualitätsmanagerin)
Sven B. (Lehrer)
Susanne B. (Lehrerin)
Susanne B. (Architektin)
Dr. Christiane B.-F. (Wissenschaftlerin)
Inken B. (kaufmännische Angestellte)
Christoph B. (Unternehmer)
Jochen B. (Netzwerk- und Projektentwicklung)
Birga B. (Tierärztin)
Melanie B. (Fachärztin für Neurologie)
Maike B. (Lehrerin)
Sven B. (Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung)
Julia C. (Lehrerin)
Annika C. Hamburg (Angestellte)
Martina C. (Projektleiterin bei einem Bildungsträger)
Immo C. (Pastor i. R.)
Arvid D. (Financial Analyst)
Angelika D.-K. (Betriebswirtin)
Andrea de L. (Erzieherin)
Dr. Silke D. (Psychologin)
Jennifer D. (Mutter)
Martina D. (Mediendesignerin)
Neil D. (Filmemacher)
Annick E. (Journalistin)
Elternrat der Grundschule Thadenstraße
Sangeeta F. (Sozialwissenschaftlerin)
Silke F. -M. (Hausfrau)
Ninja F. (Projektleiterin)
Eva F. (Producerin)
Nicole F. (Betriebswirtin)
Michaela F. (Gewerkschaftssekretärin)
Tina-Miriam F. (Mutter)
Ute G. (Architektin)
Christian G. (Zweiradmechaniker)
Marion G. (Lehrerin a. D.)
Nadia G .(Kommunikationstrainerin)
Matthias G. (Mediengestalter)
Melanie G.-S. (Sozialpädagogin)
Tanja H. (Einzelhandelskauffrau)
Moritz H. (Verwaltungsangestellter)
Judith H. (Schulbegleitung)
Anneliese H. (Hausfrau)
Birgit H. (Pressesprecherin)
Natascha H. (Berufspädagogin)
Antje H. (Filmemacherin)
Tanja H. (Internal Communication Responsible)
Nicole I. (Erzieherin)
Alexander J. (Kaufmann)
Tobias J. (Dipl.-Wirtschaftsinformatiker)
Sabine J. (Modedesignerin)
Uta K. (Mediendokumentarin)
Alke K. (Beamtin)
Frank K. (Gesundheits- und Krankenpfleger)
Michael K. (Dipl.-Informatiker)
Gerd K. (unabh. Versicherungsmakler)
Martina K.-M. (Erzieherin)
Dieter K. (Dipl.-Informatiker)
Simone K. (Sonderpädagogin)
Zora J. (Lehrerin)
Babara L. (Hausfrau)
Anja L. (Sonderschullehrerin)
Nicoline L. (Betriebswirtin)
Klaus L. (Buchhalter)
Christina M. (Ärztin)
Sigrun M. (Rechtsanwältin)
Diana M. (Pflegedienst)
Thorsten M. (Busfahrer)
Georg E. M. (Ideenscout, Autor)
Constanze M. (Vorstandsassistentin)
Michaela M. (Einzelhandelskauffrau)
Marco M. (Elternrat STSWA, Vertriebsmitarbeiter)
Silke N. (Journalistin)
Kristina N. (Lehrerin)
Birte N.-W. (Dipl. Gesundheitswirtin)
Paula N. (Sonderpädagogin)
Anna N. (Lehrerin)
Nenci N.-M. (Visagistin)
Nicole O. (Juristin)
Fulya Ö. (Altenpflegerin)
Konstantinos P. (Transport- und Logistikunternehmer)
Andre P. (Lehrer)
Jaana R. (Managementberaterin)
Lars R. (Elternrat Struensee Gymnasium)
Oliver R. (Lehrer)
Tanja R. (Redaktionsleiterin)
Soeren R. (Unternehmer)
Julika R. (Altenpflegerin)
Sonja S. (Lehrerin)
Sandra S. (Redaktionsassistentin)
Maxi S. (Geschäftsführungs-Assistenz)
Petra Sch. (Nachmittagsbetreuung an einer Grundschule)
Susanne Sch. (Kulturmanagerin)
Jens Sch. (Ethnologe)
Martin Sch. (Software-Entwickler)
Franziska Sch. (Europa-Sekretärin)
Eva S. (Bauingenieurin)
André S. (Betriebswirt)
Sven St. (Produktionsleiter)
Teresa T. (Projektmanagerin)
Jacqueline T. (Personalsachbearbeiterin)
Susann T. (Softwareentwicklerin)
Sofia T. (Pharmazeutisch-Technische Assistentin)
Daniel V. (Kooperationsmanager)
Almut V. (Pädagogin)
Christian W. (Bereichsleiter Wasserprojekte)
Isabel W. (Wirtschafts- und Verwaltungsjuristin)
Carmen W. (Wirtschaftsfachwirtin)
Simone W. (Dipl. Kauffrau)
Birgit W. (Fachjournalistin Gesundheit)
Hanno W. (Dozent)
Tiffany W. (Web-Entwicklerin)
Alexandra Z. (Hotelbetriebswirtin)
Alexander Z. (Lehrer)
Birgit Z. (kaufm. Angestellte)
Andre Z. (Finanz-Controller)

*Namen aus Datenschutzgründen für die Online-Veröffentlichung abgekürzt.

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